Bisher galt für außerschulische Jugendarbeit für alle ab 14 Jahren die 2G-Regel – ungeimpfte Jugendliche waren daher ausgeschlossen. Jetzt dürfen minderjährige Schülerinnen und Schüler auch ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis an Angeboten der “außerschulischen Bildung im Rahmen der Jugendarbeit” teilnehmen. Dabei darf es in den Jugendzentren aber keine Partys mit Disco-Charakter geben. Damit erweiterte die Staatsregierung die Ausnahmeregelung für ungeimpfte...